der Reise-Agentur Elisabeth Hagspiel, Isigny-Alle 48 / 67685 Weilerbach lt. Stand März 2000. Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen des Deutschen Reise-Büro-Verbandes im Sinne des § 651 k
Abschluß eines Reisevertrages Mit der Anmeldung: dies kann sowohl schriftlich, mündlich, fernmündllich und per e-mail erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Reise-Agentur zustande.
Bei den angebotenen Busfahrten besteht kein Rechtsanspruch auf einen ganz bestimmten Sitzplatz ( Wünsche werden nach Möglichkeit selbstverständlich berücksichtigt ).
Bei n i c h t genügender Beteiligung einer Reise behalte ich mir vor: diese zu stornieren.
Selbstverständlich wird der Reiseteilnehmer hierüber schriftlich informiert
Bezahlung Mit der Anmeldung zu Mehrtagesfahrten ist der jeweiligen Reise entsprechend: eine Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag ist normalerweise bis 3 Wochen vor Fahrtantritt zu entrichten – es sei denn – bei Reisen mit gewissen Sonderregelungen wie z.B.Fährüberfahrten oder Theater-Konzertkarten o.ä. werden andere Zahlungsmodalitäten getroffen, die dem Reiseteilnehmer bei der Buchungsbestätigung mitgeteilt werden.
Bei Tagesfahrten – vor allen Dingen Musical-/ Konzertfahrten u.ä. ist der Gesamtbetrag unmittelbar nach Buchung fällig
Leistungen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung einer Fahrt / eines Angebotes
Rücktritt Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu bekunden. Selbstverständlich kann der Kunde auch eine Ersatzperson benennen, die für ihn an der gebuchten Reise teilnimmt. Tritt der Kunde von der gebuchten Reise ganz zurück, so kann die Reise-Agentur angemessene Aufwandsentschädigung für bereits getroffene Reisevorbereitungen verlangen. Dies hängt auch davon ab: mit wieviel Stornokosten das gebuchte Hotel, die Agentur oder Schifffahrtslinie für die „Nichtbelegung“ in Rechnung stellt.
Eine Bearbeitungsgebühr für Stornierung von € 15.00 k a n n grundsätzlich in Anrechnung gebracht werden.
Daher die Empfehlung bei >größeren< Fahrten eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen
Bei Nichterscheinen am Abfahrtstage wird der volle Reisebetrag einbehalten
Bei Storno 21 Tage vor Reiseantritt k ö n n e n 30 % des Reisebetrages berechnet werden
18 Tage 40 %
14 Tage 50 %
8 Tage 60 %
Grenzdokumente J e d e r Reiseteilnehmer ist selbst für die Einhaltung der Grenzbestimmungen verantwortlich, wie gültiger Personalausweis ( in ganz wenigen Fällen auch noch Reisepass ).
Für alle Nachteile, die durch Nichtbeachtung der Grenzbestimmungen entstehen, haftet der Reisende
Gepäckbeförderung Das Reisegepäck wird kostenlos im Gepäckraum des angemieteten 0mnibusses befördert. Der Fahrgast hat das Be- und Entladen zu überwachen.
Abfahrtszeiten Die jeweiligen Abfahrtszeiten / Zusteigemöglichkeiten richten sich nach den eingehenden Meldungen / auch der geschätzten Fahrzeit für die betreffende Reise / und wird dem Reiseteilnehmer selbstverständlich rechtzeitig schriftlich mitgeteilt.
Die Beeinflussung von höherer Gewalt : Naturkatastrophen / Streiks usw schließt jede Haftung aus.
Bankverbindung Kto Nr. 100 483 338 bei der Kreissparkasse ( KSK ) Kaiserslautern BLZ 540 502 20